Rechtsprechung
BFH, 09.07.1999 - IX S 5/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung - Vertretungszwang - Prozeßvollmacht - Beiordnung eines Prozeßvertreters
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.08.1994 - IX R 102/91
Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Vorlegen einer den gesetzlichen …
Auszug aus BFH, 09.07.1999 - IX S 5/99
Die Aufhebung oder Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung auf eine Gegenvorstellung hin ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht möglich (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 534).
- BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 09.07.1999 - IX S 5/99
Die Aufhebung oder Änderung einer formell rechtskräftigen Entscheidung auf eine Gegenvorstellung hin ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht möglich (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534). - BFH, 19.08.1998 - X B 111/97
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Klärungsbedürftigkeit - …
Auszug aus BFH, 09.07.1999 - IX S 5/99
Der Vertretungszwang nach dieser Vorschrift gilt auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung (BFH-Beschluß vom 19. August 1998 X B 84/98, BFH/NV 1999, 210). - BFH, 19.08.1998 - X B 84/98
Bestellung eines Bevollmächtigten - Zustellungsmangel - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BFH, 09.07.1999 - IX S 5/99
Der Vertretungszwang nach dieser Vorschrift gilt auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung (BFH-Beschluß vom 19. August 1998 X B 84/98, BFH/NV 1999, 210).